Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) PIXACTLY media GmbH
1. Geltungsbereich (B2B)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge zwischen PIXACTLY media GmbH, Eichholz 56 in 20459 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Dienstleistungen ausgeschlossen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen im Bereich Reinzeichnung, Lithografie, Druckvorstufe, Datenaufbereitung sowie angrenzende grafisch-technische Leistungen.
(2) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind ausschließlich das Angebot des Auftragnehmers und die schriftliche Auftragsbestätigung.
(3) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Dienstleistung nach dem Stand der Technik der Druck- und Medienbranche, jedoch keinen bestimmten gestalterischen, wirtschaftlichen oder produktionstechnischen Erfolg.
(4) Änderungs- oder Zusatzwünsche nach Auftragserteilung stellen eine Leistungsänderung dar und werden gesondert vergütet.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Daten, Inhalte und Vorlagen vollständig, rechtzeitig und in technisch korrekter Form zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der übermittelten Inhalte (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Nutzungsrechte).
(3) Mehraufwand, Verzögerungen oder Schäden infolge mangelhafter, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
4. Datenprüfung, Proofs und Freigabe (Proofpflicht)
(1) Eine Prüfung der vom Auftraggeber gelieferten Daten auf inhaltliche, rechtliche oder produktionstechnische Richtigkeit erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
(2) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber vor der finalen Datenabgabe auf Wunsch einen Korrekturabzug, Proof oder eine digitale Vorabversion zur Verfügung.
(3) Reklamationen wegen Farbabweichungen, Layout-, Text- oder Platzierungsfehlern sind nur zulässig, wenn der Auftraggeber einen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Korrekturabzug schriftlich freigegeben hat.
(4) Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die vollständige inhaltliche, gestalterische und technische Richtigkeit der Daten. Nachträgliche Beanstandungen sind ausgeschlossen.
(5) Erfolgt keine Freigabe oder verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich auf einen Proof, trägt er das volle Produktions- und Qualitätsrisiko.
4a. Ausschluss der Bearbeitung vektorbasierter Fremddaten
(1) Die Bearbeitung, Anpassung, Korrektur oder Konvertierung von vektorbasierten Fremddaten, insbesondere in den Formaten PDF, AI, EPS oder vergleichbaren Dateiformaten, ist grundsätzlich nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
(2) Solche Dateien werden vom Auftragnehmer ausschließlich als platzierte oder ausgabefertige Enddaten behandelt. Eine Prüfung auf technische, inhaltliche oder strukturelle Bearbeitbarkeit erfolgt nicht.
(3) Jegliche Bearbeitung vektorbasierter Dateien bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und wird gesondert vergütet.
(4) Für Fehler, Einschränkungen oder Qualitätsverluste, die aus der Verwendung unbearbeiteter oder nicht bearbeitbarer vektorbasierter Fremddaten resultieren, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
4b. Arbeitsintensive Montagen und Korrekturen
(1) Arbeitsintensive Montagen, Retuschen oder komplexe Zusammenführungen von Bild-, Layout- oder Designelementen sind nicht Bestandteil der Standardleistungen, sondern werden ausschließlich als Zusatzleistung angeboten.
(2) Der Umfang solcher Zusatzleistungen beschränkt sich auf übliche, branchenübliche Korrekturen und Anpassungen. Weitergehende Bearbeitungen, gestalterische Neuentwicklungen oder umfassende Rekonstruktionen sind nicht geschuldet.
(3) Voraussetzung für die Durchführung arbeitsintensiver Montagen ist die Bereitstellung eines verbindlichen Entwurfs durch den Auftraggeber. Dieser Entwurf kann Ebenen enthalten.
(4) Zusätzlich ist der Auftraggeber verpflichtet, das vollständige Original-Ausgangsmaterial (z. B. Bilddaten, offene Dateien, Rohdaten) zur Verfügung zu stellen. Fehlt dieses oder ist es technisch unzureichend, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung abzulehnen oder den Mehraufwand gesondert zu berechnen.
(5) Für Einschränkungen der Bearbeitbarkeit, Qualitätsverluste oder Verzögerungen, die auf unvollständiges, ungeeignetes oder fehlendes Ausgangsmaterial zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
5. Lieferfristen und Termine
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, technischen Störungen, Krankheit, Ausfall von Vorleistungen Dritter oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
(3) Teillieferungen sind zulässig.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
(4) Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
7. Nutzungsrechte
(1) Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen werden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Offene Daten, Arbeitsdateien und Rohdaten (z. B. InDesign-, Illustrator-, Photoshop-Dateien) sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Arbeitsergebnisse, Daten und Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
9. Gewährleistung
(1) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
(2) Bei berechtigter Mängelrüge steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung zu.
(3) Ein Rücktritt oder Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern die Nachbesserung möglich ist.
10. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für Farbabweichungen, die auf unterschiedlichen Ausgabegeräten, Druckverfahren, Materialien, Papieren oder Druckbedingungen beruhen, ist ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für Schäden aufgrund nicht freigegebener oder nicht geprüfter Daten ist ausgeschlossen.
11. Archivierung und Datensicherung
(1) Eine Archivierung von Daten über den Auftragsabschluss hinaus erfolgt nicht.
(2) Datensicherungen sind nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht offenkundigen Informationen aus der Zusammenarbeit.
13. Technische Datenrichtlinie
(1) Alle Daten müssen in druckfähiger Qualität übermittelt werden: CMYK-Farbmodus, 300 dpi für Bilddaten bei Standardauflösung.
(2) Für Raster 60 l/cm ist eine Auflösung von 304,8 dpi zu verwenden, für Raster 80 l/cm entsprechend 406,4 dpi.
(3) Offene Dateien (AI, PSD, InDesign etc.) sollten Ebenen, Schriften und verknüpfte Elemente vollständig enthalten.
(4) Arbeitsintensive Montagen oder komplexe Korrekturen werden nur mit vollständigem Originalmaterial, Ebenen und Entwürfen durchgeführt.
(5) Fremddaten in PDF, AI, EPS oder vergleichbaren Formaten werden nur als Enddaten übernommen; Bearbeitung bedarf schriftlicher Vereinbarung.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 08.11.2014
